Aufnahmeprüfung
Die Rangfolge der Bewerbung ergibt sich aus dem auf die Dezimalstelle errechneten Durchschnitt der Prüfungsnoten. Bei gleichem Durchschnitt entscheidet der Prüfungsausschuss über die Rangfolge; dabei berücksichtigt er die vorgelegte Mappe und gegebenenfalls die Noten des vorliegenden Zeugnisses in den Fächern Bildende Kunst und Werken. Sollten mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und die Aufnahmeprüfung bestanden haben, als in das Berufskolleg aufgenommen werden können, findet ein Auswahlverfahren statt. Dabei sind die Plätze nach folgenden Quoten zu vergeben: 85% nach Eignung und Leistung, 10% für Personen, die die Aufnahmeprüfung bestanden und sich ununterbrochen beworben haben, ohne bislang aufgenommen worden zu sein, 5% für außergewöhnliche Härtefälle. Wer die Aufnahmeprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal am nächsten regulären Termin wiederholen.